November 2023 bis Januar 2024

Jetzt haben Sie Zeit, sich über die Schulen zu informieren, zum Beispiel hier:

Wichtig ist, dass Sie als Familie gemeinsam entscheiden!
Hier finden Sie Entscheidungshilfen.

Januar 2024

Die Klassenleitung macht einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihnen aus. Hier erhalten Sie die Förderprognose und Sie beraten gemeinsam über die Schulwahl. Die Förderprognose: Sie setzt sich aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und den Noten des ersten Halbjahres der 6. Klasse zusammen.

  • Empfehlung für das Gymnasium: Schnitt bis 2,2
  • Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium (das prüft und entscheidet die Grundschule): Schnitt 2,3 bis 2,7
  • Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule: ab 2,8

Wichtig: Ab einem Schnitt von 3,0 gibt es am Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch.

Februar 2024

Sie vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in der Erstwunschschule für das Anmeldegespräch. Auf der Homepage der Erstwunschschule erfahren Sie, ob es ein persönliches Gespräch geben wird. Dies kann je nach Schule uterschiedlich sein. Sie werden über die Homepage und auch über das Sekretariat der Schule informiert, ob die Unterlagen persönlich oder digital abgegeben werden.

Anmeldezeitraum: 20.2. – 28.2.2024
Das Sekretariat informiert Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Das bringen Sie in der Regel mit:

• Halbjahreszeugnis der 6. Klasse
• die Förderprognose
• das Informationsblatt über das Arbeits-/Sozialverhalten
• Ihren Personalweis oder Reisepass

Das füllen Sie in der Schule aus

• Anmeldebogen

Tipp: Diese Frage beantworten Sie freiwillig: Frage der Religionszugehörigkeit.

Das Anmeldegespräch

Im Mittelpunkt steht Ihr Kind. Die Schulleitung (oder die Vertretung) kann Fragen zu Interessen (Schulfächer, Sport, Freizeit), zum Zeugnis und dem Arbeits-/Sozialverhalten stellen. Auch Rechenaufgaben können gestellt werden. Es ist Ihr Recht, sich einzumischen, wenn Ihr Kind sich bei den Fragen unwohl fühlt.

Wichtig: Die Schule darf die Anmeldung nicht ablehnen.

Ab Mai 2024

Schulplatzvergabe

Sie erhalten einen Brief, an welcher Schule Ihr Kind einen Platz bekommen hat.

• Wenn der Erstwunsch nicht klappt: Ihr Kind besucht die Zweitwunschschule oder Drittwunschschule.
• Wenn der Zweitwunsch und Drittwunsch nicht erfüllt wird: Ihrem Kind wird eine Schule vorgeschlagen.
• Wenn Sie diese ablehnen: Legen Sie schriftlich Widerspruch im Schulamt Neukölln ein! (Im Brief des Schulamtes steht die Ansprechperson).
• Unterstützung bekommen Sie auch hier: Fit für die Oberschule Berlin e.V.